Wer sich für einen Job bewirbt, muss auch eine Entscheidung für einen Arbeitgeber treffen. Welcher Arbeitgeber für welchen Bewerber der Richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Daher sollten Bewerber im Vorfeld der Bewerbung Informationen über die möglichen Arbeitgeber einholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Inhaltsverzeichnis
Mögliche Arbeitgeber
Wer in der Pflege arbeiten möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Arbeitgebern. Bei der Auswahl spielen vor allem kirchliche sowie private Träger eine Rolle. Beide Varianten bieten potenziellen Mitarbeitern sowohl Vor- als auch Nachteile.
Kirchliche Träger
Die christlichen Trägerschaften der katholischen Caritas und evangelischen Diakonie dominieren vor allem im ländlichen Raum das Dienstleistungs- und Arbeitsplatzangebot im Sozialwesen. Mit etwa 1,3 Millionen Beschäftigten zählen die beiden Wohlfahrtsverbände besonders in der Kinderbetreuung, Alten- und Krankenpflege zu den größten Arbeitgebern Deutschlands.
Zu beachten ist, dass beide Kirchengemeinschaften aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts über ein eigenes Arbeitsrecht verfügen, das sich in einigen Punkten wesentlich vom staatlichen Arbeitsrecht unterscheidet. Beispielsweise gibt es statt des Personal- oder Betriebsrates eine sogenannte Mitarbeitervertretung, die an betrieblichen Entscheidungen beteiligt werden soll.
Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks waren vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2012 als unvereinbar mit den kirchlichen Leitsätzen verboten. Bis heute darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gestreikt werden.
Des Weiteren wird erwartet, dass sich der Mitarbeiter mit den Moral- und Glaubensvorstellungen der Kirche identifiziert. Verstöße wie das Eingehen einer zweiten Ehe nach Scheidung, Eintritt in eine andere Glaubensgemeinschaft oder eine homosexuelle Ausrichtung können schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, die nicht selten bis zur Kündigung reichen.
Private Träger
Da die Kirchen ihren Schwerpunkt in der stationären Pflege haben, kam es im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre zu einem Aufschwung von privaten, ambulanten Pflegediensten. Mit der verstärkten Ausdehnung von privaten stationären wie ambulanten Einrichtungen prallen zwei gegensätzliche Modelle aufeinander.
Kirchliche Institutionen sind dazu verpflichtet vorrangig auf die Einhaltung christlicher Werte wie Nächstenliebe, Bescheidenheit, Gemeinschaft und Dankbarkeit zu achten. Ihr Handeln darf nicht auf die Erwirtschaftung von Gewinn zielen. Bei privaten Arbeitgebern handelt es sich meist um die Betreiber kleiner Einrichtungen oder Träger von großen Pflegeheim-Ketten.
Im Gegensatz zu Häusern der Caritas oder Diakonie, werden diese nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit betrieben und sind gewinnorientiert ausgerichtet.
Einen Arbeitgeber wählen
Die öffentliche, private oder kirchliche Ausrichtung des Trägers kann auch hinsichtlich der Bezahlung eine Rolle spielen. Im Vergleich ist der Lohn von kirchlichen Trägern meist etwas höher als das Gehalt von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (z.B. Einrichtungen der Gemeinde, des Landes oder Bundes). Meist richtet sich der Verdienst bei beiden Arbeitgebern nach tariflichen Vorgaben (Regelungen des öffentlichen Diensts bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirche).
Dagegen bezahlen private Träger entweder nach Haustarif oder handeln das Gehalt individuell aus. Auch Berufserfahrung, Branche und Region sind entscheidende Faktoren für die Höhe der Bezahlung.
Sowohl kirchliche als auch private Träger bieten potenziellen Arbeitnehmern jede Menge Vorteile und Chance. Welcher Träger am Ende der Richtige ist, hängt letztlich vom jeweiligen Bewerber ab.