Seit 1. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufereformgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht worden, wodurch die drei bestehenden Pflegeausbildungen: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege abgelöst und durch die neue generalistische Pflegeausbildung ersetzt wurden. Dadurch sind alle Auszubildenden nach ihrer Absolvierung in der Lage, Menschen aller Alters- und Pflegegruppen zu versorgen. Der neue Pflegeberuf heißt seither Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.

Zudem wurde die grundständige hochschulische Pflegeausbildung eingeführt. Hierdurch erlangen die Azubis gleichzeitig auch ihre Berufszulassung.

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Aber wieso der Wandel?

In den letzten Jahren wurden der Fachkräftemangel sowie der demografische Wandel immer größer. Die Anforderungen an das Pflegepersonal sind dadurch immens gestiegen. Während die PflegerInnen in Altenheimen immer mehr Wissen aus der Krankenpflege anwenden müssen, kümmern sich Pflegekräfte in Krankenhäusern nun mehr um ältere Menschen. Eine Vermischung aller drei Pflegeausbildungen im Alltag ist nichts Ungewöhnliches mehr.

Daher entschieden sich Politik und Gesundheitswesen für eine reformierte Pflegeausbildung. Hierdurch sollen die Berufe im Gesundheitswesen attraktiver werden und ältere, pflegebedürftige Menschen eine zeitgemäß ausgebildete Pflegefachkraft bekommen.

Ziel der Reform ist es, allen Auszubildenden eine praxisnahe, zukunftsfähige und umfassende Ausbildung zu ermöglichen, wodurch die drei bestehenden Pflegeausbildungen: Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege vereint werden. Dies hat den Vorteil, dass die Absolventen über interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dadurch in allen Versorgungsbereichen flexibel einsetzbar sind.

Aufbau der Generalistischen Ausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung dauert insgesamt drei Jahre und wird durch das Ablegen einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Wie zuvor wird der theoretische Teil in Pflegeschulen unterrichtet sowie die praktische Ausbildung in Einrichtungen in allen unterschiedlichen Bereichen stattfindet.

Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden gleich. Daraufhin erfolgt eine schulische Zwischenprüfung. Die künftigen Pflegefachfrauen und -männer können in allen Pflegebereichen tätig werden, allerdings besteht auch während der generalistischen Pflegeausbildung die Möglichkeit sich zu spezialisieren. Hierfür wird ein sogenannter Vertiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im letzten Jahr der Ausbildung haben Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen drei Spezialisierungsmöglichkeiten:

  • Die generalistische Ausbildung fortsetzen und die Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann abschließen.

  • Eine Vertiefung als KrankenpflegerIn wählen und somit einen Abschluss als KinderkrankenpflegerIn erhalten.

  • Oder eine Vertiefung als AltenpflegerIn wählen, wodurch man den Abschluss als AltenpflegerIn erlangt.

Eine weitere Zusatzmöglichkeit ist das Pflegestudium. Hier hat man die Möglichkeit innerhalb von drei Jahren den Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit dem akademischen Grad Bachelor of Science zu erwerben. Das Interessante für Azubis der generalistischen Pflegeausbildung: bei einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss lässt das Studium sich um die Hälfte verkürzen.

Die Ausbildung und das Studium werden europaweit anerkannt.

Vorteile

  • Wahlmöglichkeit während der Ausbildung

  • kostenfreie Ausbildung

  • Pflegestudium

  • EU-Anerkennung

  • angemessene Ausbildungsvergütung

  • Flexibilität zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen

  • krisensichere Jobperspektiven

Nachteile

  • Ein mittlerer Schulabschluss wird vorausgesetzt, d.h. Hauptschüler können erst nach erfolgreicher Ausbildung zur Pflegehilfskraft einsteigen.

  • Hauptschüler werden abgeschreckt, da ihr Einstieg erschwert wird und die Theorieinhalte schwieriger sind.

  • Durch die Generalisierung werden Ausbildungsinhalte nur oberflächlich gelehrt, wodurch das nötige Spezialwissen für alle Pflegebereiche in so kurzer Zeit nicht übermittelt werden kann.

  • Als Pflegefachfrau/-mann ist man nicht gebunden, d.h. man entscheidet sich womöglich z.B. im Krankenhaus zu arbeiten; entgegen einer besseren Vergütung als im Altenheim. Dadurch verschlechtert sich der Pflegenotstand in der Altenpflege, anstatt sich zu verbessern.

  • Da immer noch drei verschiedene Abschlüsse angeboten werden, befürchten Experten, dass die Altenpflege, im Gegensatz zu den anderen Pflegeberufen, als ein einfacher Pflegejob gesehen und abgewertet wird.

Fazit

Die generalistische Pflegeausbildung bringt jede Menge Vorteile mit sich. Vor allem der Wechsel zwischen den Bereichen, der den Pflegefachfrauen und -männern angeboten wird, trägt zur Entlastung und qualitativ hochwertigen Ausbildung bei. Auch die hohe Anzahl an Jobchancen spricht für die Reform.

Allerdings bedeutet dies auch, dass der Fachkräftemangel gerade in der Altenpflege weiterhin wächst. Durch die flexible Einsetzbarkeit werden andere Pflegeberufe, denen der Altenpflege, vorgezogen.

Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz vom Bundesministerium für Gesundheit hier.