Pflegepersonal - Ein neues Personalbemessungsverfahren kommt | Quelle: cottonbro studio - Pexels

Pflegepersonal – Ein neues Personalbemessungsverfahren kommt | Quelle: cottonbro studio – Pexels

Was ist das PeBeM?

Ab dem 01. Juli 2023 wird die veraltete Fachkraftquote von 1993/1994 (auch als Personalschlüssel bekannt) durch das Personalbemessungsverfahren (kurz PeBeM) ausgetauscht. Das neue Personalbemessungsverfahren wurde unter dem § 113 c SGB XI gesetzlich festgeschrieben und soll bis zum 31. Dezember 2025 flächendeckend in der vollstationären Pflege (Langzeitpflege) angewendet werden.

Mithilfe wissenschaftlicher Daten wird nun jedem Pflegebedürftigen anhand seines Pflegegrades ein realistischer Bedarf an praktischer Pflege und Begleitung zugesprochen. In einer Studie wurden dabei alle anfallenden Tätigkeiten, die bei einer Person mit einem bestimmten Pflegegrad nötig sind, statistisch ausgewertet. Für die Ausführung der Tätigkeiten/Aufgaben wurde ein bestimmtes Niveau an Fachlichkeit (Qualifikationsniveau/-Stufen) festgelegt und drei Mitarbeitergruppen gebildet:

  • 1. Fachkraftpersonal

  • 2. Hilfspersonal mit (1–2-jähriger) Ausbildung

  • 3. Hilfspersonal ohne Ausbildung

Das Fachkraftpersonal soll nur noch Tätigkeiten übernehmen, bei denen eine Fachkraft von Nöten ist (komplexe Versorgung) und vermehrt die Koordination des gesamten Pflegeprozesses übernehmen. Das Hilfspersonal mit Ausbildung übernimmt die Grundpflege und erhält neue Verantwortungsbereiche. Das Hilfspersonal ohne Ausbildung ist für die Vor- und Nachbereitung sowie für einfache Tätigkeiten einzuteilen.

Dies bedeutet, dass ein sogenannter Qualifikationenmix von Mitarbeitern sich um die täglichen Aufgaben rund um die Versorgung einer pflegebedürftigen Person kümmert.

Personalberechnung

Die Personalberechnung erfolgt durch festgelegte Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen:

Personalberechnung erfolgt durch festgelegte Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen | Quelle: https://carerockets.com/de/blog/personalbemessung-pflege-2023

Personalberechnung erfolgt durch festgelegte Vollzeitäquivalente je Pflegebedürftigen | Quelle: https://carerockets.com/de/blog/personalbemessung-pflege-2023

Aus der Tabelle werden die Faktoren zu einem bestimmten Pflegegrad mit der Anzahl der jeweiligen Bewohner multipliziert. Im Anschluss werden die Werte einer Qualifikationsstufe addiert. Die Ergebnisse stellen den individuellen Bedarf einer Einrichtung dar.

Beispielrechnung

In dieser Beispielrechnung benötigt die Einrichtung Personal für 74 Bewohner.

Personalbemessung Beispielrechnung | Quelle: https://carerockets.com/de/blog/personalbemessung-pflege-2023

Personalbemessung Beispielrechnung | Quelle: https://carerockets.com/de/blog/personalbemessung-pflege-2023

  • 10,77 Helfer ohne Ausbildung

  • 7,844 Helfer mit Ausbildung

  • 13,647 Fachkräfte

Das Personalbemessungsverfahren ist ein neuer Maßstab, der festlegt, wie viel Personal mit welchen Qualifikationen eine stationäre Pflegeeinrichtung einstellen muss.

Wen betrifft es (nicht)?

Das neue Gesetz betrifft lediglich die vollstationären Einrichtungen. Eine einheitliche Personalbemessung in den Bereichen Krankenhaus, teilstationäre Pflege sowie ambulante Pflege findet vorerst keine Anwendung.

Was ist das Ziel?

Das Hauptziel ist es, durch eine höhere Personaldecke und neue Strukturen die Pflege wieder so attraktiv zu gestalten, dass mehr Menschen sich für den Bereich interessieren und die Pflegebedürftigen wieder mehr Qualität in ihrer Pflege und Betreuung erfahren.

Das Personalbemessungsverfahren soll sich am qualitativen und quantitativen Bedarf ausrichten und durch gezielte Aufgabenverteilung die Personalressourcen effektiver nutzen (Qualifikationenmix). Eine genaue Analyse der benötigten Arbeitsabläufe (Wer macht wann was?) führt zu einem Abstecken der Verantwortungsbereiche und letztendlich zu einer transparenten Organisation und Zuordnung von Aufgaben in Bezug zum Qualifikationsniveau der Mitarbeiter. Folglich müssen in der stationären Pflege nicht mehr alle Mitarbeiter alles machen, sondern es entstehen Aufgabenbereiche die eindeutig verteilt werden. Durch diese effizientere Ressourcennutzung muss eine Kooperationskultur in einem interdisziplinären Team erarbeitet und gelebt werden.

Zudem soll es zu besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren Zufriedenheit beim Pflegepersonal führen. Der attraktivere Arbeitsplatz soll im zweiten Schritt neue Mitarbeiter generieren oder wieder zurückholen. Grundsätzlich sollen die fehlenden Fachkräfte durch die Aufwertung der Helferstellen besser kompensiert werden. Das Stresslevel soll für alle Beteiligten sinken.

Auf welche Grundlagen stützt sich das neue Gesetz?

Im Zuge des Pflegestärkungsgesetz II sollte ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung des tatsächlichen Personalbedarfs in der stationären Pflege entwickelt werden. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen erhielt den Auftrag dafür. Seine Erkenntnisse bilden die Grundlage des § 113 c SGB XI.

Was bedeutet das PeBeM für Einrichtungen?

  • Eine Absenkung der Fachkraftquote erfolgt

  • Eine Anhebung der Hilfskraftquote erfolgt – insgesamt kann mehr Personal eingestellt werden

  • Durch die effizientere Aufgabenverteilung steht mehr Zeit für die Personalgewinnung und Strukturentwicklung für das neue Teamgefüge zur Verfügung

  • Es muss ein einrichtungsinterner Projektplan (Was? Wann? Wie?) erstellt werden

  • Die Anzahl der passenden Mitarbeiterzahl muss erst bis 31.12.2025 stehen

  • Das PeBeM dient als Herausforderung und Chance

  • Die Einführung der Aufgabengliederung bedeutet einen erheblichen Eingriff in bestehende Strukturen und ein Abschiednehmen von alten Rollenmustern

  • Es erfolgt eine Aufwertung des Pflegeberufs

  • Es kann zu Widerstand unter den Mitarbeitern kommen (Ablehnung von Neuem)