Pflegedienstleiter stehen als organisatorische Einheit an der Spitze eines Pflegebereichs. Ihnen obliegen in erster Linie kaufmännische Aufgaben wie die Organisation von Dienstplänen oder Abrechnungen mit den Krankenkassen.
Pflegedienstleitung (m/w/d) | Quelle: pikselstock – Adobe Stock
Aufgaben von Pflegedienstleistern
Pflegedienstleiter sind für die Steuerung und Organisation eines Pflegebereichs (z.B. Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege), eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung zuständig.
Dies umfasst auch die Planung des Personalbedarfs und gegebenenfalls die Auswahl und Einstellung von Fachkräften. Sie organisieren interne und außerbetriebliche Aus- und Weiterbildungen, stellen Haushalts- und Dienstpläne auf und behalten bei allem stets das Budget im Blick.
Weitere Aufgaben sind die Abrechnung mit Krankenkassen, das Schreiben von Jahresberichten sowie die Sicherstellung der Pflegedokumentation und Konzeption des Qualitätsmanagements.
Die tarifliche Bruttogrundvergütung im öffentlichen Dienst kann nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit monatlich 2.929 bis 5.242 Euro betragen.
Wie kann ich Pflegedienstleiter werden?
Um Pflegedienstleiter zu werden sind in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, möglichst mit Leitungsfunktion, Voraussetzung. Die Anforderungen variieren allerdings je nach Bundesland.
Die berufliche Weiterbildung zur Pflegedienstleitung erfolgt an staatlich anerkannten Fachschulen und dauert die je nach Ausbildungsart zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Der Unterricht kann in Voll- oder Teilzeit oder als Fernunterricht stattfinden.
Da die Ausübung des Berufs reglementiert ist, ist neben einem abgeschlossen fachspezifischen Studium bzw. der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung eine spezielle Berufserlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis ist bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen.
Wo werden Pflegedienstleiter eingesetzt?
Pflegedienstleiter sind im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt. Sie arbeiten vorrangig in stationären Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Fachkliniken, Wohnheimen für Behinderte und Pflegeheimen, oder bei ambulanten Sozialdiensten, z.B. bei Kinder- oder Altenpflegediensten.