Das neue Pflegeberufereformgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit gilt seit dem 1. Januar 2020. Hierdurch wurden die drei bestehenden Pflegeausbildungen: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege abgelöst und durch die neue generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Jetzt sind alle Auszubildenden nach ihrer Absolvierung in der Lage, Menschen aller Alters- und Pflegegruppen zu versorgen. Der neue Pflegeberuf heißt: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann | Quelle: kues1 – Adobe Stock
Aufgaben der Pflegefachfrau, des Pflegefachmanns und wo sie eingesetzt werden
Als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann hat man eine generalistische Ausbildung hinter sich, wodurch man in allen Pflegebereichen tätig werden kann.
Zum Beispiel kann man in der Altenpflege tätig werden. Hier arbeitet man in Seniorenheimen oder Wohnanlagen für betreutes Wohnen. Alten Menschen wird zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme oder beim Waschen, bei sportlichen Aktivitäten oder persönlichen Angelegenheiten geholfen. Auch die Dosierung und Verabreichung von Medikamenten zählt zu den Aufgaben.
Entscheidet die Pflegefachfrau bzw. der Pflegefachmann sich nach der Ausbildung für die Tätigkeit in der Heilerziehungspflege, dann ist sie bzw. er in Pflegeheimen, in sozialen Einrichtungen oder bei ambulanten Diensten im Einsatz. Der Arbeitsalltag dreht sich um Menschen mit einer Behinderung. Durch Freizeitaktivitäten und Ausflüge fördert die Pflegefachfrau bzw. der Pflegefachmann, neben der generellen Pflegetätigkeit, so auch die Selbstständigkeit der Patienten.
In der stationären oder ambulanten Pflege in Krankenhäusern und Kliniken arbeiten die Pflegefachfrauen und -männer, welche sich intensiv mit der Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigen. Hier werden alle Patienten betreut und gepflegt – zum Beispiel werden Wunden versorgt, Verbände gewechselt, Blut abgenommen, es wird während Operationen assistiert und vieles mehr.
In der Kinderkrankenpflege ist man in Krankenhäusern auf Stationen für Kinder, Jugendliche oder Säuglinge, in Kinderkliniken und Kinderheimen, in Facharztpraxen für Kinder und Jugendliche und bei ambulanten Pflegediensten tätig. Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel ärztlich veranlasste Maßnahmen auszuführen sowie bei Untersuchungen und Behandlungen zu assistieren.
Die Patientendaten zu dokumentieren ist in jedem Pflegebereich äußerst wichtig, um Rück- und Fortschritte zu überwachen. Auch verwaltende Tätigkeiten, wie das Nachbestellen von Materialien oder die Abrechnungen von Pflegedienstleistungen, gehören dazu.
Wie wird man Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann?
Die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert drei Jahre. Durch das erfolgreiche Ablegen einer staatlichen Prüfung wird die Ausbildung abgeschlossen. Die generalistische Pflegeausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
In der Berufsschule lernt man den Unterschied zwischen der stationären und der ambulanten Pflege sowie der Akut- und Langzeitpflege. Das bedeutet, die Pflege für Menschen nach einem Unfall für einen bestimmten Zeitraum, und die Pflege für Menschen, die ihr Leben lang Unterstützung benötigen. Auch der Umgang mit Menschen unterschiedlicher Pflegegruppen wird beigebracht.
Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind für alle Auszubildenden gleich. Daraufhin erfolgt eine schulische Zwischenprüfung. Die künftigen Pflegefachfrauen und -männer können in allen Pflegebereichen tätig werden, allerdings besteht auch während der generalistischen Pflegeausbildung die Möglichkeit sich zu spezialisieren. Dazu mehr hier.
Eine weitere Zusatzmöglichkeit ist das Pflegestudium. Hier hat man die Möglichkeit innerhalb von drei Jahren den Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit dem akademischen Grad Bachelor of Science zu erwerben. Das Interessante für Azubis der generalistischen Pflegeausbildung: bei einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss lässt das Studium sich um die Hälfte verkürzen.
Die Ausbildung und das Studium werden europaweit anerkannt.