Wohnbereichs- oder Stationsleiter tragen die Verantwortung für eine Funktionseinheit innerhalb einer Einrichtung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege.
Wohnbereichs-/ Stationsleitung (m/w/d) | Quelle: Pixel-Shot – Adobe Stock
Aufgaben des Stationsleiters
Innerhalb ihres Bereichs sind Wohnbereichs- oder Stationsleiter für die Pflegedokumentation und -visiten sowie für die Führung und Koordination der Mitarbeiter verantwortlich.
Neben der Dienstplangestaltung sind die Stationsleiter auch für die praktische Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig. Bei Personalbedarf wählen sie neue Mitarbeiter aus oder entscheiden gegebenenfalls über weitere Personalentwicklungen.
Des Weiteren führen Stationsleiter Aufnahmegespräche, überprüfen die Einhaltung von Pflegestandards, optimieren Arbeitsabläufe und koordinieren qualitätssichernde Maßnahmen.
Im Bereich der Betriebsführung übernehmen sie Aufgaben wie die Überwachung des Budgets oder das Aufstellen von Jahresberichten und Haushaltsplänen. Als leitende Kraft sind sie auch für Bewohner bzw. Patienten und deren Angehörige der Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Die tarifliche Bruttogrundvergütung im öffentlichen Dienst kann nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit monatlich 2.929 bis 3.602 Euro betragen.
Wie kann ich Stationsleiter werden?
Für die Weiterbildung zur Stationsleitung werden neben einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, mindestens zwei Jahres Berufserfahrung vorausgesetzt. Die genauen Bestimmungen sind jedoch bundeslandabhängig.
Der theoretische und praktische Unterricht findet an Berufsfachschulen statt. Darüber hinaus sind im Rahmen der Fortbildung Praktika in Pflegeeinrichtungen abzuleisten.
Die Dauer der Weiterbildung liegt durchschnittlich bei ein bis zwei Jahren und hängt von der gewählten Unterrichtsform ab. Prinzipiell sind neben Voll- und Teilzeit auch Schulungen per Fernunterricht möglich.
Wo werden Stationsleiter eingesetzt?
Stationsleiter sind sowohl im Gesundheits- als auch im Sozialwesen beschäftigt. Sie arbeiten unter anderem in Krankenhäusern, Reha- und Kinderkliniken sowie in Behinderten-, Alten- und Pflegeheimen. Weitere Einsatzorte sind ambulante Sozialdienste, in der Jugendhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege.